Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Ta 23/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen den eine Prozesskostenhilfebewilligung aufhebenden Beschluss
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2, 3 § 569 Abs. 1 Satz 1, 2
Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.11.2006 - 9 Ca 1692/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Ta 23/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Ta 23/07
Mit dieser Zustellung an den Prozessbevollmächtigten des Klägers und nicht an den Kläger unmittelbar hat das Arbeitsgericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 -) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.09.2006 - Az.: 10 Ta 169/06 -) Rechnung getragen, der zufolge jedenfalls dann eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, wenn dieser auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern - wie vorliegend - ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2006 - 10 Ta 169/06
Prozesskostenhilfe - Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss - Zustellungsadressat …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Ta 23/07
Mit dieser Zustellung an den Prozessbevollmächtigten des Klägers und nicht an den Kläger unmittelbar hat das Arbeitsgericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06 -) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.09.2006 - Az.: 10 Ta 169/06 -) Rechnung getragen, der zufolge jedenfalls dann eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, wenn dieser auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt ist, was bereits dann der Fall ist, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst, sondern - wie vorliegend - ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.